Die Regulierung der Sharing Economy

Was einmal als Sharing Economy (Ökonomie des Teilens) erfunden wurde, als ein Modell des Teilens, Tauschens oder Mietens von Gütern und Dienstleistungen, oft privat (P2P) über digitale Plattformen, hat im Bereich der Kurzzeitvermietung nicht nur die Beherbergungslandschaft grundlegend verändert. Das Ausmaß der Veränderung ergibt sich hier allein deshalb, weil sich  in den Ballungszentren die Frage stellt, wie  es zu verhindern ist, dass Wohnraum in diesen Bereich abwandert, weil das Teilen hochprofitabel ist, im Gegensatz zum Vermieten. Bisherige, lokal inszenierte Regulierung führte nicht zum erstrebten Erfolg.

Mit deinem Kurzzeitvermietungs-Datenaustausch-Gesetz (kurz: KVDG), das ab Mai 2026 in Kraft treten soll, wird Städten und Gemeinden belastbare und europaweit harmonisierte Instrumente zur Verfügung, um genau dies zu regulieren. Der Hotelverband Deutschland (IHA) begrüßt das KVDG ausdrücklich und legt zugleich mit seinen KVDG-Handlungsempfehlungen ein praxisnahes Angebot für Kommunen und Hoteliers vor.

„Mit dem KVDG bekommen die Kommunen endlich die Daten und Instrumente an die Hand, die sie für einen wirksamen Wohnraumschutz und für die Gewährung fairen Wettbewerbs benötigen. Jetzt kommt es darauf an, dass diese Chancen vor Ort auch konsequent genutzt werden. Unsere Empfehlungen sollen Kommunalpolitik und Verwaltung dabei unterstützen. Unsere Mitglieder wollen wir zugleich befähigen, auch diesbezüglich als kompetente Partner ihrer Städte aufzutreten“, wird Otto Lindner, Vorsitzender des Hotelverbands Deutschland (IHA) dazu zitiert.

Das KVDG schafft die Voraussetzung für eine einheitliche digitale Registrierungs- und Dateninfrastruktur für Kurzzeitvermietungen. Damit können Städte und Gemeinden künftig besser erkennen, wo Wohnraum dauerhaft dem Markt entzogen wird, und ihre Zweckentfremdungs- und Wohnraumschutzsatzungen zielgenauer ausrichten. Ferner stärkt das Gesetz die Durchsetzung gegenüber internationalen Plattformen und schafft mehr Transparenz im Beherbergungsmarkt.

Die Handlungsempfehlungen des Hotelverbands erläutern kompakt den europäischen und nationalen Rechtsrahmen, zeigen konkrete Handlungsmöglichkeiten der Kommunen auf – von Registrierungs- und Genehmigungssystemen über Kontrolle und Vollzug bis hin zu Fragen der Steuergerechtigkeit – und geben Argumentationshilfen für Gespräche mit Bürgermeister*innen, Ratsmitgliedern und Verwaltungsverantwortlichen. Sie richten sich an kommunale Entscheidungsträger ebenso wie an Hoteliers, die den Dialog vor Ort aktiv mitgestalten wollen. Die Handlungsempfehlungen können auf der Webseite des Hotelverbands Deutschland (IHA) kostenfrei heruntergeladen werden.

Ziel ist es, Wohnquartiere zu stabilisieren und allen Marktteilnehmern gleiche Regeln zu geben. Wo Kommunen die neuen Instrumente klug einsetzen, werden Reisende und diejenigen profitieren, die Beherbergungsleistungen anbieten, natürlich auch die Hotellerie, die sich in einem Abwehrkampf befindet und schon seit dem Auftauchen der Sharing Enonomy bestrebt ist, ihr Manko, was sich aus dem Geschäftsmodell (z.B. dem von airbnb) ergeben hat, wett zu machen.

Wie hochprofitabel das Geschäftsmodell bei der Beherbergung ist, verdeutlicht dieses Schlaglicht: Die Stadt New York hat Klage gegen den Eigentümer zweier Stadthäuser an der Upper West Side von Manhattan eingereicht. Laut der New York Times wirft sie ihm vor, in den letzten Jahren $ 550.000 durch illegale Kurzzeitvermietungen verdient zu haben. Die Stadt erklärte, er habe die mietpreisgebundenen Wohnungen unrechtmäßig umgewandelt und langjährige Mieter vertrieben.

„Mietpreisgebundene Wohnungen sind ein wichtiger Bestandteil unseres bezahlbaren Wohnraums“, sagte Christian Klossner, der Leiter des Sonderermittlungsbüros des Bürgermeisters, das die Ermittlungen leitete. „Diese Person hat sich entschieden, ihren Profit auf Kosten der New Yorker zu maximieren“, berichtet CoStar.

Dominierender Akteur bei Kurzzeitvermietungen weltweit ist  airbnb. Das Unternehmen, dass in San Franzisco gegründet wurde, machte nach eigenen Angaben in 2025 10% mehr Umsatz, nämlich €10,3 Mrd. und einen Nettogewinn von € 2,1 Mrd. nach € 2,2 Mrd. im Vorjahr. Für 2026 erwartet die Firma ein Umsatzwachstum im niedrigen zweistelligen Prozentbereich. Das ist weit mehr als die meisten Hoteliers zu erwarten haben.

Nun startet airbnb in die Welt der Hotellerie, sagt die Firma. Es sollen Boutique- und unabhängigen Hotels in New York, Los Angeles, San Francisco und Madrid – Städte mit strikten Regeln für Kurzzeitvermietungen. und kündigt eine Ausweitung auf weitere Kernmärkte an. Hotels sollen die Nachfrage steigern, bestehende Nachfrage besser konvertieren und das Stammkundengeschäft stärken, heißt es. Wobei anzunehmen ist, dass die kommunikativen Vorteile der Sharing Economy übertragen werden.