Dr. Sebastian Link vom ifo Institut hat sich mit den Auswirkungen der Mindestlohnsteigerung zum 01.01.26 beschäftigt und kommt zu dem Ergebnis: Mehr als jedes fünfte betroffene Unternehmen (22%) plant wegen der anstehenden Mindestlohnerhöhung, Stellen zu streichen. Zum 1. Januar 2026 steigt der Mindestlohn bekanntlich auf € 13,90.

Das hat erhebliche Auswirkungen auf die Betriebwirtschaft der Unternehmen Neben Stellenstreichungen ist mit rückläufigen Investitionen zu rechnen. 28% der untersuchten Unternehmen erklärten das. Jedes zweite betroffene Unternehmen (50%) plant, die Preise zu erhöhen. Als weitere Folgen nennen die Befragten sinkende Gewinne und eine schlechtere Position im Wettbewerb.
„Die anstehende Mindestlohnerhöhung zum Jahreswechsel stellt einen bedeutenden Lohnkostenanstieg für die betroffenen Unternehmen dar“,wird ifo-Forscher Sebastian Link zitiert. „Die Reaktionen der Unternehmen zeigen, dass die Anhebung des Mindestlohns in der aktuellen Phase der wirtschaftlichen Schwäche besonders schädlich ist. Obwohl die Unternehmen ähnlich betroffen sind wie von der letzten großen Anhebung im Jahr 2022, planen sie häufiger mit Stellenabbau und Investitionskürzungen.
Die Anhebung von € 12,82 auf € 13,90 je Arbeitsstunde entspricht einem Anstieg von 8,4%. Der Mindestlohn wird daher wesentlich stärker steigen als die allgemeinen Tariflöhne, die im Jahr 2026 voraussichtlich lediglich um 3% zulegen werden.
Mehr als ein Drittel der befragten Unternehmen (37%) gab an, direkt betroffen zu sein – an der Spitze das Gastgewerbe (77%) und der Einzelhandel (71%). Unter den Industrieunternehmen sind vor allem das Textil- und Bekleidungsgewerbe (62 Prozent) sowie die Herstellung von Nahrungs- und Genussmitteln (59%) von der Mindestlohnerhöhung betroffen. Am geringsten sind die Auswirkungen für das Baugewerbe, in dem ein höherer Branchenmindestlohn gilt.
Die Studie basiert auf Daten aus der ifo Konjunkturumfrage im Oktober 2025 unter mehr als 4.600 Unternehmen in Deutschland. Sie vergleicht zudem die aktuelle Umfrage mit den Reaktionen der Unternehmen bei der Mindestlohnerhöhung im Jahr 2022, als die betroffenen Unternehmen wesentlich geringere Effekte auf ihre Profitabilität und Nachfrage erwarteten und daher seltener planten, mit Beschäftigungs- und Investitionskürzungen zu reagieren.
Bemerkenswert, dass sich das Gastgewerbe an der Spitze der Unternehmen befindet, die sich betroffen fühlen. Verwunderlich ist das allerdings nicht, weil hier viele Beschäftigungen anfallen, die so entlohnt werden. Zu beachten ist dabei eben auch, dass es ja mit der Mindestlohnerhöhung nicht getan ist. Auswirkungen hat das bei allen auf der „payroll“ befindlichen Arbeitnehmern, denn der Lohnabstand ist natürlich zu wahren, d.h., dass auch die mittlere Einkommensschicht mit Gehaltserhöhungen bei der Stange gehalten muss.
Dabei ist das Gastgewerbe allerdings etwas besser dran, als die anderen Branchen. Wird hier doch zur gleichen Zeit die Mehrwertsteuer von 19% auf 7% reduziert, falls das nicht doch noch zum guten Schluss in Berlin rückgängig gemacht wird. Das wäre dann nur eines von vielen gebrochenen Wahlversprechen.