Unzuverlässigkeit ist ein scharfes Schwe
Das VG Frankfurt am Main hat entschieden, dass eine förderrechtliche Unzuverlässigkeit, die in einem Corona-Hilfsprogramm gesehen wird, auch zu Rückforderung von Leistungen aus anderen Corona-Programmen führen kann. Rückforderungen von Corona-Überbrückungshilfen …